Eine Initiative der


Petition nach dem Innsbrucker Stadtrecht § 49 Abs. 1*

Ich ersuche die Bürgermeisterin, den Stadtsenat und den Gemeinderat der Stadtgemeinde Innsbruck zur Bekämpfung der "Armutsfalle Wohnen", die Grazer "Ein-Drittel-Wohnkosten-Regelung" auch in Innsbruck umzusetzen!

In der steirischen Landeshauptstadt gibt diese Regelung auf Betreiben des ehemaligen KPÖ-Wohnungsstadtrates Ernest Kaltenegger seit 1997. Wörtlich heißt es auf der Homepage der Stadtgemeinde Graz:

"Jeder/Jede MieterIn einer Gemeindewohnung bzw. einer Wohnung in einem Übertragungswohnbau kann, wenn die Wohnkosten ein Drittel des Nettofamilieneinkommens überschreiten, einen Antrag auf Gewährung einer Mietzinszuzahlung stellen."

In den Erläuterungen wird noch festgehalten, dass unter den Wohnkosten die Miet-, Betriebs- und Heizkosten (inkl. Ust.) zu verstehen sind.

Was in Graz möglich ist, muss auch in Innsbruck machbar sein! 

* Dieser Text wird bei der Unterzeichnung per Email an Frau Bürgermeisterin Mag.ª Christine Oppitz-Plörer übermittelt

   
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Damit die Petition rechtlich gültig ist, müssen Name, Postleitzahl, Ort, Adresse und Email-Adresse ausgefüllt sein und der Hauptwohnsitz in Innsbruck sein.

Unterstützungen aus anderen Hauptwohnsitzgemeinden gelten als Solidaritätsbekundung und bedürfen daher keiner schriftlicher Abweisung seitens der Stadtgemeinde Innsbruck.

In der UnterstützerInnenliste ist nur der Name öffentlich sichtbar.

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dass wir Ihnen Informationen zusenden dürfen.
 
               
 
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